Schritte der Unternehmensgründung
•1. Firmenbuch
Das Firmenbuch ist eine Datenbank aller in Österreich gemeldeten Firmen. In Oberösterreich gibt es mehrere Stellen, an denen eine neue Firma eingetragen werden kann (Linz, Ried, Wels und Steyr). Die Eintragung ist Pflicht, eine Unterlassung steht unter Strafe. In das Firmenbuch kann gegen eine Gebühr jedermann/frau Einsicht nehmen.
Ein Online-Merkblatt der WKO gibt genauere Adressen und Infos:
http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?stid=270853&dstid=0&titel=
•2. Gewerbeanmeldung
Manche Branchen unterliegen einem Befähigungsnachweis, andere Branchen bezeichnet man als „freie Gewerbe".
Die zuständige Behörde für die Beantragung der Gewerbeberechtigung ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. In Städten mit eigenem Statut (Statutarstädte) ist das der Magistrat, in Städten ohne eigenes Statut bzw. in Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft.
Welche Gewerbe frei sind und welche reglementiert (Befähigungsnachweis) wird unter diesem Link erschöpfend aufgelistet:
http://www.bmwfj.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Seiten/ListederUnternehmenst%C3%A4tigkeiten.aspx
Für Mitbürger, die ihre Gewerbeberechtigung in einem anderen EWR Staat erworben haben, gilt folgendes Antragsformular zur Begründung einer Niederlassung in einem reglementierten Gewerbe:
Zum Begriff des neuen Selbstständigen gibt der folgende Link genauere Informationen:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=421755&DstID=7228
Informationen für PersonenbetreuerInnen:
http://www.bmwfj.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Seiten/24StundenBetreuungd.aspx
•3. Meldung bei der Sozialversicherung
Innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Gründung ist eine Meldung bei der nächstgelegenen Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erforderlich. In Oberösterreich ist dies:
Landesstelle Oberösterreich
Mozartstraße 41
4010 Linz, Donau
Telefon: (+43 732) 76 34-0
Telefax: (+43 732) 76 34-6699
Antragsformular für Neugründer:
https://www.sozialversicherung.at/onlineformulare-sva/showNeugruenderinformation.do?traeger=SVA
Anträge aller Art an die SVA können wir über diesen Link online gestellt werden:
•4. Meldung beim Finanzamt
Die Meldung ihrer Firmengründung beim zuständigen Finanzamt (abhängig vom Firmensitz) muss ebenso wie in der Sozialversicherung nach spätestens 4 Wochen erfolgen. Die erteilte Steuernummer dient der behördlichen Orientierung und ist auf allen Schriftstücken anzuführen.
Bei Geschäften mit ausländischen Partnern ist darüber hinaus eine UID (Umsatzsteueridentifikationsnummer) erforderlich, die ebenso einfach beantragt werden kann.
Antragsformular für Steuernummer:
"Verf24" für Einzelunternehmen
"Verf15" für Kapitalgesellschaften
"Verf16" für Personengesellschaften
Link dazu, wo diese Formulare abgerufen werden können:
http://www.bmf.gv.at/service/formulare/_start.htm
Neugründungsförderungsgesetz (NEUFÖG)
Das Neugründungsförderungsgesetz, abgekürzt als NeuFÖG, regelt die verschiedenen Arten von Abgaben- und Gebührenbefreiuungen für neu gegründete Unternehmen in Österreich. Es soll Neugründungen von Unternehmen erleichtern und regelt die Möglichkeiten von Unterstützungsleistungen, wobei der Erlass der Kosten von notwendigen staatlichen bzw. gerichtlichen Verwaltungsleistungen und - in engen zeitlichen Grenzen - auch von Steuern im Vordergrund steht.
Das Gründerservice der WKO fasst die wichtigsten Befreiungen und Voraussetzungen auf einen Blick zusammen:
http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?stid=421851&dstid=0&titel==
- zurück .
- Seitenanfang .
- drucken .
Home