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Fairsicherung - Mehr Fairness für Selbstständige

25 Prozent der Selbstständigen verdienen weniger als 3.725 Euro im Jahr, das ergibt ca. 310 Euro monatlich. 50 Prozent verdienen weniger als 11.329 Euro jährlich, das heißt 944 Euro im Monat. Und 75% haben ein jährliches Einkommen von weniger als 27.017 Euro, das sind 2.251 Euro monatlich.

Unternehmerinnen und Unternehmer erfahren in vielen Bereichen der  Sozialversicherung eine deutliche Schlechterstellung als etwa Versicherte nach dem ASVG. Die gängige Meinung, Selbständige sollen als Großverdiener auch einen höheren Beitrag leisten, kann vor dem Hintergrund der eben präsentierten Zahlen verworfen werden.

Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband präsentiert daher im Zuge der Kampagne „Fairsicherung - Mehr Fairness für Selbstständige" einen Forderungskatalog, um Lücken im Sozialversicherungssystem für Selbstständige zu schließen.

Selbstbehalt beim Arztbesuch muss fallen!

Der größte Unterschied zwischen dem ASVG und dem GSVG (für Selbstständige) ist der 20 prozentige Selbstbehalt, der bei jedem Arztbesuch für GSVG - Versicherte zu bezahlen ist. Für Selbstständige eines Ein-Personen-Unternehmens bzw. von Klein- und Mittelbetrieben ist dieser Selbstbehalt eine finanzielle Herausforderung. Sie gehen daher nachweislich in vielen Fällen in letzter Sekunde zum Arzt. Dennoch leisten Selbstständige ebenso wie ArbeitnehmerInnen, Beamte, Bauern etc.  einen Beitragssatz von 7,65 Prozent ihres Einkommens.

Mindestbeitragsgrundlage senken!                

Eine weitere Ungleichbehandlung gegenüber ArbeitnehmerInnen ergibt sich aus der Höhe der Mindestbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung.

ArbeitnehmerInnen zahlen ab einer Geringfügigkeitsgrenze von 374,02 Euro einen Beitrag von 28,61 Euro pro Monat. Für Selbstständige hat die Mindestbeitragsgrundlage allerdings eine Höhe von 667,02 Euro, ab der monatlich 51,03 Euro zu bezahlen sind.

Neben diesen zentralen Forderungen strebt der Wirtschaftsverband ein deutlich höheres Wochengeld für schwangere Selbstständige, Betriebshilfe im zeitlich unbestimmten Krankheitsfall bzw. Krankengeld sowie mehr Transparenz in der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVA) an. Bei der Sitzung des Wirtschaftsparlaments Anfang Juni wurden diese drei Forderungspunkte auch von allen anderen Fraktionen befürwortet. Ein großer Erfolg für den SWV, der im Bezug auf die oben genannten Forderungen weiter am Ball bleibt.

Die Forderungen auf einen Blick:

  • Wegfall des Selbstbehalts im GSVG
  • Herabsetzung der Mindestbeitragsgrundlage
  • Gesetzliches Krankengeld und Betriebshilfe für EPU
  • Wochengeld im Mutterschutz wie im ASVG
  • Mehr Transparenz in der SVA

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