Wir laden Sie ein, ein Teil unseres starken Netzwerks zu
werden, in dem Sie ein breiter Dialog, professionelle Beratung
und politische Mitbestimmung erwarten wird. In einer schnelllebigen
Wirtschaftswelt stehen wir vom Sozialdemokratischen
Wirtschaftsverband für Stabilität durch soziale und finanzielle
Absicherung der Unternehmen.
Nützen Sie unser Service und machen Sie als Mitglied im Sozialdemokratischen
Wirtschaftsverband mit. Miteinander erreichen
wir mehr für EPU, kleine und mittlere Unternehmen in
Österreich.
Zuständig ist grundsätzlich immer die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, in welcher der Firmensitz gelegen ist. Dies ist in Städten mit eigenem Statut (Statutarstädte) das Magistrat. Für alle anderen Gemeinden ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig. Viele Bezirksverwaltungsbehörden vereinfachen inzwischen die Gewerbeanmeldung für ihre ansässigen Unternehmen und erlauben die Abwicklung/Anmeldung über Onlineplattformen, die einen Zugang bzw. eine Autorisierung über die Bürgerkartenfunktionalität erlauben.
Wirtschaftskammer
Eine der wichtigsten Aufgaben der Wirtschaftskammer Österreich und ihrer Länderkammern ist die interessenspolitische Vertretung ihrer Mitgliedsbetriebe im Zuge der Sozialpartnerschaft. Besondere Aufmerksamkeit kommt dieser Aufgabenstellung bei den periodischen Verhandlungen der Kollektivverträge zu. Hier ist es klare Aufgabe der Arbeitgebervertreter ein sozial verträgliches Verhandlungsergebnis zu erzielen, das die soziale Absicherung der Arbeitnehmer – und somit den Erhalt der Kaufkraft der Löhne und Gehälter – absichert und andererseits Rahmenbedingungen in den Kollektivverträgen festhält, die den Unternehmen ein gesundes und langfristiges Wachstum ermöglichen. Beide Seiten sind daher angehalten weder ihre Forderungen zu überziehen, noch die Verhandlungen abzubrechen. Denn kein Ergebnis schadet bekanntlich nur den wirklich Betroffenen. Die Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer Österreich ist eine Pflichtmitgliedschaft – diese gilt für alle Betriebe, die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, die eindeutig einem Gewerbe im Sinne der Wirtschaftskammer zugeordnet werden kann. Diese Zuordnung ergibt sich aus der österreichischen Gewerbeordnung.
Finanzamt
Die Gründungsmeldung an das Finanzamt hat spätestens ein Monat nach der Aufnahme der ordentlichen Geschäftstätigkeit zu erfolgen. Die Meldung gegenüber dem Finanzamt kann durch direkte Vorsprache, schriftlich, aber auch telefonisch erfolgen. In der Formulardatenbank des Finanzministeriums – unter http://www.bmf.gv.at/service/formulare/ können die entsprechenden Formulare für eine schriftliche Meldung heruntergeladen werden.